Nur für bestehende Unternehmen und Vereine
Privatpersonen können eine Website bei ARENJA nicht in Raten kaufen. Gewährt ein Unternehmer einem Verbraucher gegen Entgelt einen Zahlungsaufschub, gelten nach § 506 BGB besondere Vorschriften für solche Verträge; dieses Modell bietet ARENJA nicht an. Verbraucher ist nach § 13 BGB jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft überwiegend weder für ihr Gewerbe noch für ihre selbstständige berufliche Tätigkeit abschließt.
Unternehmer ist nach § 14 BGB, wer bei einem Geschäft in Ausübung seiner gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt. Sind Sie bereits selbstständig tätig und bestellen die Website für diese Arbeit, bestellen Sie als Unternehmen; maßgeblich ist der Zweck, nicht die Größe des Betriebs.
Anders ist es, wenn Sie Ihre gewerbliche oder selbstständige Tätigkeit mit dieser Website erst aufnehmen. Für einen Ratenkauf zu diesem Zweck gelten nach § 513 BGB dieselben Schutzvorschriften wie für Verbraucher (§§ 491 bis 512 BGB). Deshalb bietet ARENJA Gründerinnen und Gründern keinen Ratenkauf an. Möchten Sie die Website stattdessen in einer Summe kaufen oder im Abo nutzen, sprechen Sie uns an.
Die Kundenart steht fest
Im Anfrageformular ist die Kundenart deshalb ein Pflichtfeld: Unternehmen oder Verein. In ContractFlow, der Software, mit der ARENJA Angebote und Rechnungen erstellt, lässt sich ein Ratenangebot nur für einen Kunden anlegen, bei dem die Kundenart eingetragen ist. Fehlt sie, gibt es keine Raten, bis sie geklärt ist.
Die Kundenart entscheidet auch über den Zahlungsplan. Anzahlungen vor der Abnahme sind nur mit Unternehmen möglich. Vereine zahlen ohne Anzahlung; ihre Raten beginnen mit der Abnahme der fertigen Website. Bei Unternehmen kann der Gesamtbetrag in Raten einen Teilzahlungsaufschlag enthalten, bei Vereinen nicht; ob und in welcher Höhe, steht im Zahlungsplan des Angebots.
Wer für den Verein unterschreibt
Einen Verein vertritt nach § 26 BGB der Vorstand, gerichtlich und außergerichtlich. Besteht der Vorstand aus mehreren Personen, vertritt ihn nach dem Gesetz die Mehrheit der Vorstandsmitglieder. Die Satzung kann den Umfang dieser Vertretungsmacht mit Wirkung gegen Dritte beschränken. Lesen Sie deshalb vor der Unterschrift in Ihrer Satzung nach, wer für den Verein Verträge schließen darf und ob dafür ein Beschluss nötig ist.
Angaben für Angebot und Rechnung
Für das Angebot braucht ARENJA den vollständigen Namen Ihres Unternehmens oder Vereins und eine vollständige Anschrift mit Straße, Postleitzahl, Ort und Land. Fehlt davon etwas, entsteht keine Rechnung über den Gesamtbetrag, denn nach § 14 Abs. 4 UStG muss eine Rechnung den vollständigen Namen und die vollständige Anschrift des Leistungsempfängers enthalten.
Nennen Sie außerdem eine Person, die Inhalte liefert und Entwürfe freigibt. Freigaben und Mängelrügen gehen in Textform: als lesbare Erklärung mit dem Namen des Absenders auf einem dauerhaften Datenträger (§ 126b BGB), etwa per E-Mail.
Vor dem Vertragsschluss und bei begründetem Anlass während der Laufzeit darf ARENJA eine Auskunft über die Zahlungsfähigkeit Ihres Unternehmens oder Vereins bei einer Wirtschaftsauskunftei einholen. Ergibt sie ein erhöhtes Ausfallrisiko, kann ARENJA vom Vertrag zurücktreten oder eine Vorauszahlung oder Sicherheit verlangen.
Wie Sie die Raten zahlen
Die Raten überweisen Sie zum jeweiligen Fälligkeitstag ohne Abzug und geben dabei die Rechnungsnummer an. Haben Sie ein SEPA-Lastschriftmandat erteilt, zieht ARENJA die Raten zum Fälligkeitstag von Ihrem Konto ein und kündigt jeden Einzug vorher an; überweisen Sie dann nicht zusätzlich.
Bleibt eine Rate aus, folgen eine Zahlungserinnerung, eine erste Mahnung und eine zweite und letzte Mahnung. Ist Ihr Unternehmen oder Verein mehr als 14 Tage im Verzug, darf ARENJA nach Ankündigung in Textform weitere Leistungen zurückhalten und laufende Leistungen wie Hosting bis zum Ausgleich aussetzen. Für den Verzug fallen die gesetzlichen Verzugskosten nach § 288 BGB an, bei Unternehmen zusätzlich die Verzugspauschale nach § 288 Abs. 5 BGB je verspäteter Rate; die Ratenzahlungsbedingungen im Angebot nennen sie.
Geraten zwei aufeinanderfolgende Raten in Verzug, wird der gesamte Restbetrag auf einmal fällig: bei Unternehmen sofort, bei Vereinen erst nach einer weiteren Zahlungsfrist von zwei Wochen, die ARENJA mit diesem Hinweis setzt. Bei Unternehmen gilt das auch, wenn ein Insolvenzverfahren über ihr Vermögen beantragt wird. ARENJA darf dann bis zum Ausgleich die Nutzung der Website untersagen und laufende Leistungen einstellen.