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Ratenplan verstehen: Anzahlung, Raten und Fälligkeit

Ratgeber von ARENJA IT-Solutions · verantwortlich: Aniket Arenja · Stand

Ein Ratenplan legt fest, wann welcher Teil des Gesamtbetrags fällig wird. Wer ihn vor der Unterschrift Zeile für Zeile liest, weiß, welche Zahlungen auf das Unternehmen oder den Verein zukommen und an welchen Tagen das Konto gedeckt sein muss.

Was ein Ratenplan festlegt

Ein Ratenplan beantwortet vier Fragen: Wie hoch ist der Gesamtbetrag? In wie viele Raten wird er geteilt? An welchem Tag ist jede Rate fällig – oder, ohne Anzahlung: ab welchem Ereignis? Und gibt es Zahlungen, bevor die Leistung fertig ist? Erst wenn alle vier Antworten schriftlich vorliegen, lässt sich der Kauf sauber planen.

Bei ARENJA steht der Ratenplan im Angebot und wird mit Ihrer Unterschrift Teil des Vertrags. Das Angebot mit Zahlungsplan geht dabei dem Vertragstext und den Ratenzahlungsbedingungen vor; steht dort etwas anderes als in einem nachrangigen Teil, gilt das Angebot.

Merkzettel: Begriffe im Ratenplan
GesamtbetragAlles, was Sie für die Leistung zahlen, über alle Raten zusammen.
TeilzahlungsaufschlagEin möglicher Zuschlag für die Zahlung in Raten; bei ARENJA nur bei Unternehmen, als Teil des Gesamtbetrags im Zahlungsplan.
RateEin Teilbetrag des Gesamtbetrags, fällig an einem bestimmten Tag.
FälligkeitDer Tag, ab dem eine Rate bezahlt werden muss.
ZahltagDer vereinbarte Tag im Monat, an dem die Raten fällig werden.
AnzahlungEine Zahlung, die vor der Fertigstellung der Leistung fällig ist.

Laufzeit und Zahl der Raten

Die Zahl der Raten hängt an der Laufzeit. Bei ARENJA ist für jeden Monat der Laufzeit eine Rate fällig; wer eine längere Laufzeit wählt, verteilt denselben Gesamtbetrag also auf mehr Monate. Den Wunsch nennen Sie in der Anfrage, festgelegt wird die Laufzeit erst im Angebot.

Legen Sie die Laufzeit nicht nur nach der Höhe der einzelnen Rate fest. Fragen Sie sich auch, ob Ihr Unternehmen oder Ihr Verein die Zahlungen bis zum letzten Monat sicher tragen kann, und rechnen Sie laufende Posten wie Hosting oder Wartung dazu, die neben den Raten anfallen können.

Ab wann die Raten laufen

Für Werkverträge regelt das Gesetz den Normalfall so: Die Vergütung ist bei der Abnahme des Werkes zu entrichten (§ 641 Abs. 1 BGB). Die Verträge von ARENJA sehen für die Website eine solche Abnahme vor. Ein Ratenplan verteilt den Betrag auf spätere Termine; Sie zahlen also nicht alles auf einmal bei der Abnahme.

Bei ARENJA beginnen die Raten ohne vereinbarte Anzahlung erst mit der Abnahme. Dann stellt ARENJA eine Rechnung über den Gesamtbetrag aus, auf der alle Fälligkeiten stehen; die erste Rate ist frühestens 14 Tage nach dem Rechnungsdatum zum vereinbarten Zahltag fällig, die weiteren jeweils monatlich. Als Abnahme gilt auch die Abnahme nach § 640 Abs. 2 BGB.

Wann eine Anzahlung dazukommt

Mit einer Anzahlung zahlen Sie einen Teil, bevor die Leistung fertig ist. Bei ARENJA ist das nur mit Unternehmen möglich und nur, wenn es im Angebot ausdrücklich vereinbart ist. Dann sind die Raten zu den Terminen des Ratenplans fällig, auch schon vor der Abnahme, und über jede dieser Raten erhalten Sie eine Anzahlungsrechnung.

Nach der Abnahme folgt die Schlussrechnung über den Gesamtbetrag, in der die gezahlten Anzahlungen und die darauf entfallende Umsatzsteuer abgezogen sind. Auch für Zahlungen vor der Leistung gelten die Pflichtangaben einer Rechnung (§ 14 Abs. 5 UStG). Wie Sie Anzahlungs- und Schlussrechnung buchen, klären Sie mit Ihrer Steuerberatung. Vereine zahlen bei ARENJA ohne Anzahlung.

Wenn eine Rate ausbleibt

Wer eine fällige Rate nicht zahlt, kommt in Verzug. Nach § 286 Abs. 1 BGB geschieht das grundsätzlich durch eine Mahnung nach der Fälligkeit. Einer Mahnung bedarf es nach § 286 Abs. 2 BGB unter anderem dann nicht, wenn für die Leistung eine Zeit nach dem Kalender bestimmt ist, wie bei einem festen Zahltag im Ratenplan. Spätestens 30 Tage nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung tritt Verzug bei Entgeltforderungen ohnehin ein (§ 286 Abs. 3 BGB).

ARENJA erinnert zuerst an eine offene Rate und mahnt danach zweimal; die zweite Mahnung ist die letzte. Dauert der Verzug länger als zwei Wochen, erlaubt der Vertrag, nach einer Ankündigung in Textform neue Arbeiten zurückzustellen und laufende Dienste wie das Hosting ruhen zu lassen, bis der Rückstand bezahlt ist. Für die Zeit des Verzugs fallen die gesetzlichen Verzugskosten nach § 288 BGB an, wie sie die Ratenzahlungsbedingungen nennen; bei Unternehmen gehört dazu auch eine Pauschale je verspäteter Rate (§ 288 Abs. 5 BGB).

Die schärfste Folge betrifft den ganzen Plan: Sind zwei aufeinanderfolgende Raten im Verzug, wird bei Unternehmen der gesamte Restbetrag sofort fällig, ebenso, wenn ein Insolvenzverfahren beantragt wird. Bei Vereinen geschieht das erst, wenn ARENJA eine Frist von zwei Wochen gesetzt und dabei angekündigt hat, den Restbetrag zu verlangen. Bis zum Ausgleich darf ARENJA dann die Nutzung der Website untersagen. Wenn Sie früh merken, dass es an einem Zahltag knapp wird, melden Sie sich vorher.

Wie die Raten bezahlt werden

Welcher Zahlungsweg gilt, steht auf der Rechnung über den Gesamtbetrag. Beim Überweisen gehört die Rechnungsnummer in den Verwendungszweck, sonst lässt sich der Eingang keiner Rate zuordnen. Mit einem SEPA-Lastschriftmandat müssen Sie selbst nichts anstoßen: Jeder Einzug wird vorher angekündigt, und eine zusätzliche Überweisung würde doppelt zahlen.

Vor der Unterschrift prüfen

  • Gesamtbetrag im Angebot gefunden und mit Ihrem Budget verglichen
  • Zahl der Raten und Laufzeit passen zu Ihrer Planung
  • Termin der ersten Rate verstanden: ab Abnahme oder schon vorher
  • Anzahlungen vereinbart oder nicht, ausdrücklich im Angebot
  • Zahlungsweg geklärt: Überweisung oder Lastschrift
  • Ratenzahlungsbedingungen gelesen: was bei zwei ausbleibenden Raten gilt
  • Laufende Posten wie Hosting oder Wartung neben den Raten eingeplant

Das ist ein allgemeiner Überblick und keine Rechtsberatung.

Quellen

  1. § 641 BGB: Fälligkeit der Vergütung
  2. § 640 BGB: Abnahme
  3. § 286 BGB: Verzug des Schuldners
  4. § 288 BGB: Verzugskosten
  5. § 14 UStG: Ausstellung von Rechnungen

Website auf Raten: so funktioniert der Ratenkauf

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